Rede beim CSD Jülich

von Aurelie Steven Azak

Ich stehe heute hier, nicht als Mann, nicht als Frau, sondern als ein Mensch, der genau wie jeder von euch fühlt. Es gibt so viele Meinungen darüber, ob es okay ist, anders als die Norm zu sein, aber es sollten Meinungen bleiben. Doch die aktuellen Entwicklungen zeigen deutlich, dass die Meinungen zu Fakten werden, jedoch nicht nur die positiven, sondern auch die negativen.

Schaut mich an, wie ich heute hier vor euch stehe! Meine Darstellung bedeutet „Die Paragrafen-Entität“. Dieser schwere Hut auf meinem Kopf, dieser umschlingende Paragraf – das ist kein bloßer Modetrend, kein Kostüm für einen Tag. Das ist die nackte, ungeschönte Lebensrealität von sämtlichen marginalisierten Gruppen und non-binären Identitäten. Es zeigt symbolisch, wie das System uns tagtäglich foltert, einengt und uns die Luft zum Atmen nimmt.

Wenn ich von Folter spreche, dann meine ich keine physischen Schläge, sondern die eiskalte, lähmende bürokratische Gewalt. Seit dem wegweisenden BGH-Urteil von 2020 und im Grunde schon seit 2017 ist es eigentlich die verflixte und unumstößliche Pflicht des Staates, non-binäre Menschen endlich rechtlich voll anzuerkennen und zu schützen. Aber was passiert stattdessen in der Realität? Das System kennt seine Fehler ganz genau, es blickt in den Spiegel, aber es macht sie einfach immer weiter. Es wird absolut nichts geändert, um es besser zu machen. Der Schmerz wird nur verwaltet, anstatt ihn zu beheben.

Ich mache einmal deutlich, was ich meine: Nachdem ich vom Sozialgericht misgendert und gedeadnamed wurde, schrieb mir der Präsident des Sozialgerichts persönlich eine Entschuldigung, fand bedauernde Worte und versprach, es in Zukunft besser zu machen … und was passiert? Kurz darauf schrieb mir das Landessozialgericht einen offiziellen Brief, in dem ich erneut misgendert und gedeadnamed wurde! Ein System, das mit der linken Hand Fehler zugibt, während die rechte Hand den psychischen Druck erhöht. Das Verwaltungsgericht bescheinigte mir schließlich am 22. April 2026 schwarz auf weiß, dass ich in dem System als Personen-Mehrheit schlichtweg nur als „männlich“ oder „weiblich“ eingespeichert werden kann, da die Optionen „Divers“ oder „ohne Geschlechtseintrag“ technisch schlicht nicht möglich seien! Und als wäre das nicht genug Demütigung, erhielt ich kurz darauf vom Oberverwaltungsgericht einen Brief, in dem ich wieder misgendert und gedeadnamed werde. Ein Teufelskreis aus Stempeln, Aktenzeichen und Ignoranz.

Und hier müssen wir über geltendes Recht sprechen: Das System, welches das aktuell tut, hat absolut nicht das Recht dazu! Es verstößt immer wieder, systematisch und strukturell, gegen § 13 des Offenbarungsverbots! Dieses Gesetz steht nicht zum Spaß auf dem Papier. Im Normalfall wird das Missachten des Offenbarungsverbots, dieses mutwillige Offenlegen der alten Identität, mit einem Ordnungswidrigkeitsgeld von bis zu 10.000 € bestraft! Doch die Behörden und Gerichte machen sich diese Strafe und dieses Unrecht zu eigen, indem sie einfach ignorieren und mit Füßen treten, was das Gesetz vorschreibt. Für den Bürger gilt das Gesetz – aber der Staat selbst stellt sich über sein eigenes Recht!

Und genau deshalb fordere ich heute den Bundesgerichtshof auf: Schaut endlich hin! Nehmt diese strukturellen Missstände ganz klar, deutlich und geschärft unter die Lupe! Der BGH hat zwar geurteilt, dass eine dritte Option verpflichtend anzuwenden ist, aber das Gericht prüft nicht, ob es in der Praxis der Behörden überhaupt durchgeführt wird! Sie fällen ein Urteil im Elfenbeinturm, aber sie lassen die bürokratischen Schandtaten auf dem Boden der Realität trotzdem jeden Tag aufs Neue passieren. Und genau damit macht sich der Bundesgerichtshof diese Fehler und die psychische Gewalt des Systems eins zu eins zu eigen!

Und ja, das System hat für dieses Versagen natürlich eine Begründung parat. Die universelle Ausrede, die ich immer und immer wieder von Sachbearbeitern höre, lautet: „Das IT-System kann das nicht, unsere IT hat technische Herausforderungen damit.“

Meine Frage an Sie alle ist deshalb: Möchten staatliche Behörden – mit all ihren Milliardenbudgets und Ministerien – also im Jahr 2026 ernsthaft die Ausrede nutzen, dass ein dritter Geschlechtseintrag in einer Datenbank ein unlösbares IT-Problem darstellt? Ist das der digitale Standard unseres Landes?

Wenn das Ihre Antwort ist, dann möchte ich jetzt unmissverständlich deutlich machen, wie diese feige Begründung von mir live wie ein Kartenhaus umgepustet wird! Ich bitte euch, nehmt euer Smartphone in die Hand. Schaut meinen privaten Onlineshop an und legt dort testweise ein Kundenkonto ein – nicht um eine Bestellung zu tätigen, sondern um zu sehen, dass ihr alle beim Anlegen des Kontos die freie Möglichkeit habt, sich als männlich, weiblich, divers oder mit „das sage ich lieber nicht“ zu registrieren und korrekt speichern zu lassen.

Ich stehe hier als einzelne Person, als Kunstschaffende, ohne ein millionenschweres IT-Spezialteam, ohne Beraterverträge und ohne jahrelange Ausschüsse. Und ich habe es ganz allein geschafft, jedem Menschen diese vier Geschlechtsoptionen beim Anlegen eines Kontos anzubieten. Weil es eine Frage des Willens und des Respekts ist, nicht der Technik! Wenn eine Einzelperson das in wenigen Stunden programmieren kann, dann ist die IT-Ausrede des Staates keine technische Hürde, sondern eine bewusste politische Verweigerung.

Nun stelle ich euch zum Schluss erneut die Frage, die uns alle angeht: Welche Begründung gibt es für staatliche Institutionen, den grundgesetzlichen Verfassungsschutz und die Würde des Individuums nicht umzusetzen? Wenn die Software den Menschen nicht mehr abbilden kann, dann ist nicht der Mensch falsch – dann ist es das System, das dringend ein Update braucht!

Über Aurelie Steven Azak geb. Nowack und PixelPersona.de

Aurelie Steven Azak geb. Nowack ist Kunstschaffend, Gründer*in von PixelPersona.de sowie Menschenrechts- und Bürgerrechtsaktivist*in mit dem Schwerpunkt auf den Rechten von non-binären Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie dem Schutz von Grund- und Menschenrechten. Seit über 2,5 Jahren dokumentiert Aurelie Steven Azak systematisch strukturelle Missstände in Behörden und der Justiz und setzt sich mit juristischen, politischen und gesellschaftlichen Mitteln für Reformen ein. Aus dieser Arbeit sind bereits mehr als 140 Gerichtsverfahren, darunter vier Individualverfassungsbeschwerden, hervorgegangen. Über PixelPersona.de werden Petitionen, rechtspolitische Initiativen und Bürgeranliegen gebündelt und auf kommunaler, Landes- und Bundesebene eingebracht. Ein aktueller Meilenstein ist eine Eingabe nach § 24 GO NRW, die am 15. September 2026 öffentlich im Bürgerforum der Stadt Aachen beraten wird. Ziel der Arbeit ist es, auf strukturelle Missstände aufmerksam zu machen, Diskriminierung entgegenzuwirken und die tatsächliche Umsetzung von Grund- und Menschenrechten für alle Menschen einzufordern.

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